Corona IST der neue 11. September!

Die wollen das Grundgesetz ändern, damit die Regierung Gesetze ohne Parlament beschließen kann! Jetzt ist die Katze aus dem Sack!

Wortlaut:

Die Parteien erwägen derweil Grundgesetzänderungen, damit Gesetze auch verabschiedet werden können, falls der Parlamentsbetrieb eingestellt würde.

Auswandern, so lange es noch geht!!!

Nachtrag vom 17.03.: Vergesst das mit dem Auswandern, ich hab mich wieder eingekriegt. Was in so einer Lage nur noch hilft, ist eine weitere Perspektive.

Weiterer Nachtrag vom 17.03.: Lesenswerte Wikipedia-Beiträge zum Thema:

Nachtrag vom 20.03.: Sehr zu empfehlen ist das Tagebuch der Inneren Sicherheit bei CILIP.

Nachtrag vom 21.03.: Ist euch aufgefallen, wie sie im Moment aus allen Rohren verkünden, dass wir nur dem Staat vertrauen können?**

Nachtrag vom 24.03.: Zu Risiken und Nebenwirkungen der Coronakrise fragen Sie Ihre Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Weiterer Nachtrag vom 24.03.: Legal Tribune Online über die angedachten Grundgesetzänderungen.

Nach dpa-Informationen wird nun aber diskutiert, ins Grundgesetz einen Artikel 53b einzufügen, der für solche Entwicklungen greift. Aus dem Kreis der Parlamentarischen Geschäftsführer verlautete jedoch, dass ein derart einschneidender Schritt gründlich zu beraten sei und nicht im Eiltempo vorgenommen werden dürfe.

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass für Änderungen des Grundgesetzes jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist. Angesichts der Corona-Krise könnte es schwierig werden, so viele Abgeordnete beziehungsweise Ländervertreter ohne Ansteckungsgefahr zusammenzuholen.

Und weil alle guten Dinge vom 24.03. drei sind: Digitalcourage hat Im Blick: Grundrechte und Corona-Maßnahmen.

Nachtrag vom 05.04.: Nachdem die Fraktionen sich nun gegen eine Grundgesetzänderung entschieden haben, legt der olle Schäuble noch mal nach. Derweil hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Nachtrag vom 08.04.: Bundesrichter Thomas Fischer sieht die Demokratie- und Rechtsstaats-Lage entspannt:

Nun ist zwar zwischen der Übertragung der Gesetzgebungsmacht auf einen «gemeinsamen Ausschuss» sowie der militärischen Befehlsgewalt auf den Bundeskanzler einerseits und der jederzeit rücknehmbaren Verordnungsermächtigung des IfSG andererseits ein gewisser qualitativer Unterschied – aber das Wort «Notstand» erzeugt halt einen ganz eigenen Sog.

Und weiter:

Das Gesetz vom 27. 3. 2020 hat weder die Demokratie abgeschafft noch die Gewaltenteilung; es stellt die beiden Grundsätze auch nicht infrage. Jede einzelne Massnahme staatlicher Stellen kann mit Rechtsmitteln angegriffen und von unabhängigen Gerichten geprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden (Art. 19 Abs. 4 GG); die Legislative kann die Feststellung einer Infektionslage nationaler Tragweite jederzeit zurücknehmen.

Nachtrag vom 19.10.: Inzwischen fragt schon die Tagesschau Corona und die Kontrollfrage: Parlamentarische Demokratie in Gefahr?

Nachtrag vom 21.10.: Der Jurist Franz Knieps im Interview bei Telepolis: Wie die Corona-Gesetze unsere Staatsordnung erschüttern. Weiterhin lesenswert ein Zweiteiler im Verfassungsblog schon von Mai:

Nachtrag vom 18.11.: Sehr wichtiger Vortrag von Daniele Ganser über die verschiedenen Arten von Corona-Angst; bei mir überwiegt bisher die Diktatur-Angst. Besser ist es in jedem Fall, sich nicht von Angst welcher Art auch immer leiten zu lassen.