Bundesrichter Thomas Fischer über Ausländerkriminalität

Liebe LeserInnen, dieser Artikel von Bundesrichter Thomas Fischer schiesst echt den Vogel ab: Kriminalität: Unser Sexmob.

Allein diese beiden Absätze:

Allgemeine Ansicht: Es müsse im Umgang mit Ausländerkriminalität endlich Ehrlichkeit her. Der Kolumnist unterstützt das ausdrücklich. Eine aufgeklärte Gesellschaft kann nicht hinnehmen, dass Jahr um Jahr wider jede Evidenz behauptet wird, man wisse leider immer noch nicht, ob der internationale Leistungssport aus kriminell organisierten Kartellen bestehe, man habe leider noch nicht herausfinden können, welche ausländischen Mitarbeiter der Deutschen Bank dem deutschen Rentner in spe ein Drittel seiner Altersvorsorge unter dem Sofakissen weggezogen haben, und es sei völlig ungeklärt, ob der ausländische Pharmakonzern Pfizer das ihm hierzulande gewährte Gastrecht dazu missbraucht habe, 100.000 deutsche Ärzte zu bestechen, 250 Krankenkassen zu betrügen und fünf Millionen deutsche Frauen an ihrer Gesundheit zu beschädigen.

Deshalb kann man den Führern unserer großen deutschen Parteien einfach nur recht geben: Schluss mit der politisch motivierten Schonung von Ausländern! Knallharte Verfolgung nordamerikanischer Verbrecher, die das Gastrecht in Ramstein missbrauchen! Konsequente Ermittlung gegen ausländische Täter, die gegen Recht und Gesetz die Telekommunikation deutscher Frauen abhören! Sofortige Entlassung der Innen- und Justizminister, die es aus politischer Opportunität unterlassen haben, mit der ganzen Härte des Rechtsstaats gegen die Taten von Ausländern einzuschreiten, die von deutschem Boden aus menschenrechtswidrige Entführungen oder Folterungen organisierten, anordneten oder durchführten!

Volltreffer!

Und dann noch Fakten:

Es sind am 31. Dezember 2015 in Deutschland etwa genauso viele Straftaten geschehen wie an jedem anderen 31. Dezember. Der Anteil der von Ausländern begangenen Straftaten ist nicht gestiegen.

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.

Nachtrag: Vergleiche aber auch die Stellungnahme des Bundeskriminalamtes. Und der Verein MOGiS e.V. von Betroffenen sexuellen Missbrauchs warnt vor der geforderten Verschärfung des Sexualstrafrechts, die die Unschuldsvermutung und damit den Rechtsstaat aufheben würde: Verschärfung des Sexualstrafrechts, oder: Ein Feminismus der sich nicht mehr erklärt hat verloren. Siehe dazu auch mein Beitrag Trauma und der Rechtsstaat, der sich u.a. auf einen älteren Beitrag von Thomas Fischer bezieht.